Einladung zur Generalversammlung am 21.10.2017

Liebe Erlinghäuser,

Liebe Vereinsmitglieder,

 

 

Hiermit laden wir alle Mitglieder des Fördervereins „Use Erlingsen e.V.“ recht herzlich zu der

diesjährigen Generalversammlung am Samstag, dem 21. Oktober 2017

um 20 Uhr in die Pizzeria Dolce Vita / den Gasthof Kersting ein.

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl des Protokollführers
  3. Verlesung des Protokolls
  4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  5. Kassenbericht
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Wahlen (2. Vorsitzender, Beisitzer)
  8. Änderung der Satzung (§3 und §12, Details siehe unten)
  9. Verschiedenes   Förderverein „Use Erlingsen“

 

Änderung der Satzung:

§3 – Aufgaben und Zweck

Alte Fassung:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss der Bürger des Ortes Erlinghausen und aller mit dem Ort verbundenen Personen. Aufgabe ist Wahrung und Pflege des Brauchtums sowie die Verbindung von Tradition, Gegenwart und Zukunft. Der Verein hat das Ziel wertvoller Bestandteil des Dorflebens zu sein. Dieses Ziel wird unter anderem erreicht durch Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens durch kulturelle Veranstaltungen, Beteiligung an heimatverbundenen Veranstaltungen sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten der Dorfgemeinschaft des Ortes Erlinghausen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Tätigkeit aller Mitglieder und des Vorstandes ist ehrenamtlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch Vergütungen begünstigt werden.

Neue Fassung:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend und der Kultur sowie die Heimatpflege.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung regelmäßiger Jugend- und Kinderkurse im vereinseigenen Werkraum, regelmäßigen Veranstaltungen für den ganzen Ort, wie z.B. der Weihnachtsmarkt, Grenzbegänge, Wandertage oder Theaterveranstaltungen der angeschlossenen Laienspielgruppe. Erlöse aus diesen Veranstaltungen fließen hauptsächlich in die Aufwertung des Dorfes Erlinghausen (Dorfverschönerung, Erhalt bestehender Plätze und Einrichtungen) sowie die Jugendarbeit.

Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 $12 – Auflösung

Alte Fassung:

Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ein diesbezüglicher Beschluss gefasst wird. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu. Das Vereinsvermögen darf nur für die in § 2 genannten Zwecke verwandt werden. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss.

 

Neue Fassung:

Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ein diesbezüglicher Beschluss gefasst wird. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft zu gleichen Teilen an die zum Zeitpunkt der Auflösung in Erlinghausen existierenden eingetragenen gemeinnützigen Vereine.